Ihr Besuch bei uns

Ihr Besuch bei uns – gut vorbereitet und in sicheren Händen

Der erste Kontakt mit einem Rechtsanwalt fällt vielen Menschen nicht leicht. Oft steht dahinter eine belastende Situation oder eine wichtige Entscheidung. Umso wichtiger ist es, einen Ansprechpartner zu haben, der Ihnen zuhört, Orientierung gibt und Ihre Interessen sorgfältig vertritt. Genau dafür sind wir da.

Vereinbaren Sie Ihren Termin unkompliziert telefonisch oder per E-Mail. Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – so können wir uns vorbereiten und bei dringenden Fristen auch kurzfristig einen Termin ermöglichen.

Damit wir Sie von Anfang an bestmöglich unterstützen können, bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen mit, insbesondere Verträge, Schriftverkehr oder Urkunden. Oft sind es gerade Details, die entscheidend sind.
Hilfreich ist es außerdem, wenn Sie den Sachverhalt vorab für sich strukturieren und – falls vorhanden – mögliche Zeugen notieren. Je vollständiger das Bild ist, desto gezielter können wir für Sie tätig werden.

In der Erstberatung (ca. 30–45 Minuten) nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen. Sie schildern Ihre Situation, wir stellen gezielte Fragen und verschaffen uns ein umfassendes Bild. Anschließend erhalten Sie eine klare rechtliche Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen.

Kosten – transparent und nachvollziehbar

Die Kosten richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert.

  • Erstberatung für Verbraucher: 230,00 EUR
  • Schriftliche Zusammenfassung (optional): 250,00 EUR

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, empfehlen wir, vorab eine Deckungszusage einzuholen. Bitte bringen Sie Ihren Eigenanteil mit.

Einen Beratungshilfeschein für bedürftige Rechtssuchende erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Amtsgericht in der Rechtsberatungsstelle. Bitte bringen Sie mit dem Beratungshilfeschein auch den Eigenanteil von 15,00 Euro mit.

Für Prozesskostenhilfeangelegenheiten können wir mit Ihnen gemeinsam die Formulare ausfüllen.

Für die Verfahren, die nach RVG abgerechnet werden, können Sie für Ihre erste Einschätzung den Prozesskostenrechner ausprobieren.

Anfahrt – So finden Sie zu uns

Mitten im Zentrum von Augsburg – direkt am Theodor-Heuss-Platz 1 – ist unsere Kanzlei gelegen. Sie erreichen uns bequem mit dem eigenen Fahrzeug oder auch komfortabel mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die nächste Bus- und Straßenbahnhalte- stelle ist nur ca. eine Gehminute von unserem Haus entfernt. 

HAFNER STARKE Fachanwaltskanzlei

Theodor-Heuss-Platz 1
D-86150 Augsburg

Deutschland | Germany | Allemagne

Tel.  +49 821 51 00 24
Fax: +49 821 51 21 23
E-Mail: kanzlei@hafnerstarke.de

Parkmöglichkeiten

In der Umgebung der Kanzlei stehen mehrere Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Parkhäuser und Tiefgaragen in der Innenstadt:

  • Parkhaus im Bleigäßchen (Bleigäßchen 12)
  • Parkhaus Halderstraße (Contipark)
  • Tiefgarage Viktoria-Passage P1 (Contipark)
  • Parkmöglichkeiten am Hauptbahnhof (Bahnhof-Parkhaus)

Zusätzlich bestehen Parkmöglichkeiten am Straßenrand, unter anderem in der Konrad-Adenauer-Allee, der Schießstättenstraße, im Bismarckviertel sowie am Kitzenmarkt.

Innerhalb der Augsburger City-Zone ist die Fahrt mit der Straßenbahn oder dem Bus zwischen den dortigen Haltestellen kostenfrei möglich. Von sämtlichen genannten Parkhäusern und Parkmöglichkeiten erreichen Sie die Kanzlei daher bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Haltestelle „Theodor-Heuss-Platz“ befindet sich unmittelbar vor dem Kanzleigebäude.

Haben Sie noch Fragen? Wir unterstützen Sie gerne.

Prozesskostenrechner

Für Ihre erste Einschätzung

Für den Fall, dass wir außerhalb der Erstberatung für Sie tätig werden und keine Stundensatzvereinbarung schließen, können Sie sich die Gebühren mit nachfolgendem Prozesskostenrechner selbst ermitteln.

Anleitung:

  • tbd

Mit freundlicher Genehmigung des DAV.

Häufige Fragen

Jeder Fachanwalt ist zunächst Rechtsanwalt. Der Fachanwaltstitel weist darüber hinaus auf eine anerkannte Spezialisierung in einem bestimmten Rechtsgebiet hin.
Der Erwerb dieses Titels setzt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse, einer umfassenden praktischen Erfahrung sowie die Verpflichtung zu regelmäßiger fachlicher Fortbildung voraus.

Diese Spezialisierung führt dazu, dass sich der Fachanwalt vertieft mit seinem Rechtsgebiet befasst und Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung gezielter berücksichtigt.

Für Mandantinnen und Mandanten ist dies insbesondere dann von Bedeutung, wenn rechtliche Fragestellungen komplex sind, ein hohes Maß an Erfahrung erfordern oder eine präzise rechtliche Einordnung entscheidend ist.

Die Beauftragung eines Fachanwalts führt nicht automatisch zu höheren Kosten.
Die Vergütung anwaltlicher Leistungen richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses gilt gleichermaßen für Rechtsanwälte und Fachanwälte. Maßgeblich ist insbesondere der Streitwert der Angelegenheit – unabhängig davon, ob ein Fachanwalt beauftragt wird oder nicht.

Im außergerichtlichen Bereich kann das Honorar im Einzelfall individuell vereinbart werden. Dabei orientiert sich die Vergütung am Umfang und an der Komplexität der Tätigkeit. Auch hier bestehen jedoch keine festen Unterschiede zwischen Fachanwälten und anderen Rechtsanwälten.

Das Honorar richtet sich nach dem Umfang der Beratung.
Für ein Erstberatungsgespräch ohne schriftliche Ausarbeitung berechnen wir 230 € brutto.
Sofern im Anschluss eine schriftliche Zusammenfassung der Beratung gewünscht wird wird, beträgt das Honorar 250 € brutto.
Selbstverständlich informieren wir Sie vorab über die anfallenden Kosten.

Im Erstberatungsgespräch wird Ihr Anliegen strukturiert erfasst und rechtlich eingeordnet. Auf dieser Grundlage besprechen wir, welche Handlungsoptionen bestehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.
Ziel des Gesprächs ist es, Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Situation zu geben und Orientierung für das weitere Vorgehen zu schaffen.

Die Beratungsgebühr kann direkt in der Kanzlei beglichen werden.
Eine Zahlung ist bar oder per Girokarte möglich. Kreditkartenzahlungen bieten wir derzeit nicht an.
Bereits vor Beginn der Beratung sprechen wir transparent über die anfallenden Kosten, sodass Sie vorab wissen, womit zu rechnen ist.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Rechtsschutzversicherung frühzeitig einzubeziehen und bereits vor dem ersten Beratungstermin eine Deckungsanfrage zu stellen. So lässt sich vorab klären, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Bitte beachten Sie dabei auch eine mögliche Selbstbeteiligung, die je nach Versicherungsvertrag vorgesehen sein kann. Gerne erläutern wir, welche Angaben für die Deckungsanfrage erforderlich sind.

In der Umgebung der Kanzlei stehen mehrere Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Parkhäuser und Tiefgaragen in der Innenstadt:

  •  Parkhaus im Bleigäßchen (Bleigäßchen 12)
  •  Parkhaus Halderstraße (Contipark)
  •  Tiefgarage Viktoria-Passage P1 (Contipark)
  •  Parkmöglichkeiten am Hauptbahnhof (Bahnhof-Parkhaus)

Zusätzlich bestehen Parkmöglichkeiten am Straßenrand, unter anderem in der Konrad-Adenauer-Allee, der Schießstättenstraße, im Bismarckviertel sowie am Kitzenmarkt.

Innerhalb der Augsburger City-Zone ist die Fahrt mit der Straßenbahn oder dem Bus zwischen den dortigen Haltestellen kostenfrei möglich. Von sämtlichen genannten Parkhäusern und Parkmöglichkeiten erreichen Sie die Kanzlei daher bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Haltestelle „Theodor-Heuss-Platz“ befindet sich unmittelbar vor dem Kanzleigebäude.

Der Zugang zur Kanzlei ist auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität gewährleistet.

Der Haupteingang ist zwar nur über Treppen erreichbar, ein barrierefreier Zugang zum Gebäude besteht jedoch über den Hintereingang. Von dort bringt Sie ein Aufzug in die 5. Etage, in der sich die Kanzlei befindet.

Sollten Sie Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne vorab an.

Wichtige Dokumente zum Download.

Jetzt einfach herunterladen, ausfüllen und an uns zurücksenden.

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