Wir beraten und vertreten Privatpersonen, Eigentümer, Vermieter, Mieter, Investoren und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) umfassend in allen Bereichen des Immobilienrechts. Dazu gehört die Vorbereitung, Prüfung und Gestaltung von Immobilienkaufverträgen, Überlassungsverträgen wie Immobilienschenkungen oder Teilschenkungen (z. B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge) sowie die Erstellung und Überprüfung von Miet- und Pachtverträgen für Wohn- und Gewerberäume.
Im Mietrecht unterstützen wir bei der Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen – ordentlichen, außerordentlichen oder fristlosen – und beraten zu Mieterhöhungen, Mietminderungen sowie Schadenersatzansprüchen.
Im Gewerberaummietrecht und
Wohnraummietrecht vertreten wir unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, zum Beispiel bei Räumungsklagen.
Im Baurecht decken wir das private Baurecht (Bauverträge, Bauschäden) ebenso ab wie das öffentliche Baurecht, einschließlich Baugenehmigungsverfahren und Beratung nach der BayBO.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erstellen und prüfen wir WEG-Verwalterverträge, beraten bei der Gründung einer WEG, schulen Verwalter und deren Mitarbeiter und erstellen fachanwaltliche Rechtsgutachten.
Unser Anspruch ist es, Sie in allen Fragen des Immobilienrechts zu jeder Zeit rechtssicher, sorgfältig und praxisnah zu begleiten.